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Vögel

1. Eisvogel (Alcedo atthis)
Vogelschutzrichtlinie – Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 70 Brutpaare. 
Brutvogel, Überwinterer. 
Gefährdungsgrad: die Population ist Störungen ausgesetzt und daher bedroht. 
Der Eisvogel lebt an verschiedenen Gewässertypen und brütet in Steilufern. Die Nahrung besteht vorwiegend aus Fischen. Optimale Lebensbedingungen bieten unregulierte Flüsse mit einem Mosaik aus fließenden und stehenden Gewässern, mit Bäumen und Büschen bewachsenen Ufern, reichem Fischangebot sowie natürlichen Steilufern zur Anlage der Bruthöhle. Im Projektgebiet entspricht das Angebot geeigneter Brutplätze sowie das Nahrungsangebot nur bedingt den Ansprüchen des Eisvogels. Aktuelle Daten hinsichtlich Brutbestand und Revierverteilung fehlen, Daten wurden während der Planungsphase des Landschaftsschutzgebietes erhoben (33 Brutpaare). Problemstellung: Die nur mehr schwach ausgeprägte Flussdynamik verursacht den Verlust potentieller Brutplätze (d.h. Steilufer) und auch das Nahrungsangebot in Form kleiner Fische ist ungenügend. 

2. Knäkente (Anas querquedula)
Vogelschutzrichtlinie - Anhang II/1. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 2-10 Brutpaare. 
Brutvogel. 
Gefährdungsgrad:: gefährdet. 
Ursprünglich waren die grossen Altarme mit ihren ausgedehnten, seichten Wasserflächen ein geeigneter Brutlebensraum. Derzeit nistet die Knäkente vorwiegend an den neuen Wasserflächen des Stausees Hru?ovska zdr?. Es gibt keine aktuellen Daten über den Brutbestand in den fragmentierten natürlichen Lebensräumen. 

3. Schnatterente (Anas strepera)
Vogelschutzrichtlinie – Anhang II/1. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 5-15 Brutpaare. 
Brutvogel, Überwinterer. 
Gefährdungsgrad: derzeit nicht als gefährdet angesehen, auch wenn das Vorkommen in den letzten zehn Jahren gleich groß geblieben ist. 

Ursprünglich lagen die Brutplätze der Schnatterente in den großen Seitenarmen mit ihren ausgedehnten, seichten Wasserflächen Derzeit brütet sie großteils an den neuen Wasserflächen des Stausees Hru?ovska zdr?; nur wenige Brutpaare wurden in den fragmentierten natürlichen Lebensräumen gesichtet. 

4. Purpurreiher (Ardea purpurea)
Vogelschutzrichtlinie – Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 20-30 Brutpaare. 
Brutvogel. 
Gefährdungsgrad: gefährdet, auch wenn die Anzahl in den letzten zehn Jahren gleich geblieben ist. 
Der Purpurreiher muss als gefährdet eingestuft werden, da im Wesentlichen alle Brutpaare auf eine einzige Brutkolonie konzentriert sind. Der Purpurreiher brütet in Kolonien, die sich in der Regel im Schilf, manchmal auch auf Weidenflächen, befinden. Seine Nahrungsbiotope liegen ausserhalb der Kolonie, aber ebenfalls in mit Schilfrohr oder anderen Wasserpflanzen bewachsenen Uferbereichen. 
Obwohl die Population derzeit stabil ist, war vor etlichen Jahrzehnten die Anzahl der Brutkolonien und der Brutpaare im Gebiet deutlich größer. Derzeit gibt es eine einzige Kolonie im Vogelschutzgebiet Szigetköz. Der Standort der Kolonie liegt in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebietes Donauauen, wo auch der Grossteil der Futterplätze liegt. Derzeit wird ein unregelmässiges Brüten von 1-4 Paaren im Landschaftsschutzgebiet Donauauen beobachtet. Die im Zeitraum 1950-1980 bestehenden Brutplätze sind völlig zerstört oder haben einen stark veränderten Wasserhaushalt. Es wurden mehrere mögliche Brutplätze ausfindig gemacht, deren Potential jedoch durch den zu niedrigen Wasserspiegel am Beginn der Brutzeit sowie durch die starke Beunruhigung durch Angelfischerei stark eingeschränkt ist. 

5. Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Populationsgrösse im Projektgebiet: 5-12 Brutpaare. 
Brutvogel. 
Gefährdungsgrad: zurückgehend
Bestand durch verringertes Nahrunsgangebot und eingeschränkte Nistmöglichkeiten sowie durch die starke menschliche Beunruhigung abnehmend. Im Landschaftsschutzgebiet Donauauen wurden in den Jahren 1980-1990 noch 13-15 Brutpaare gezählt, in den Jahren 2006-2009 nur mehr 1-3 Brutpaare. In den letzten Jahren wurde vermehrt das Phänomen beobachtet, dass nur ein einzelner Vogel am Nest anwesend war. Die Population ist offenbar auf ein Minimum geschrumpft und die Bildung neuer Paare dementsprechend schwierig. 
Der negative Bestandstrend resultiert aus folgenden Gefährdungsursachen: 1.) Die intensive Forstwirtschaft zerstört potentielle Nistplatze, mehrmals wurden auch direkt Horstbäume gefällt. 2.) Die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und die daraus resultierende schwache Vernetzung des Altarmsystems verringert das Nahrungsangebot. 3.) Die Beunruhigung durch Menschen an den Brutplätzen verursachte wiederholt die Aufgabe von Bruten. Auch die Qualität der Nahrungsflächen ist durch menschliche Störung beeinträchtigt. 

6. Rohrweihe (Circus aeruginosus)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Geschätzte Größe der Population im Projektgebiet: 22 Brutpaare. 
Brutvogel: Gefährdungsgrad ungefährdet; derzeit scheint die Population stabil zu sein. 
Die Rohrweihe bewohnt Feuchtgebiete und außerhalb der Aulandschaft liegende landwirtschaftliche Flächen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Revitalisierung der Gewässer, Beweidung der Wiesen) verbessert das Nahrungsangebot, die Wiederanbindung trockengefallener Altarme wird neue Brutmöglichkeiten schaffen. 

7. Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 70 Brutpaare. 
Brutvogel und Überwinterer. Gefährdungsgrad: Bestand abnehmend, aber nicht unmittelbar gefährdet. 
Die primäre Gefährdungsursache liegt in der intensiven Forstwirtschaft, die das Brutplatz- und Nahrungsangebot einschränkt. Zudem ist es vorgekommen, dass Bäume mit Spechthöhlen während der Brutzeit gefällt wurden.
Der Schwarzspecht findet in alten und unbewirtschafteten Auwäldern an sich ausgezeichnete Bedingungen. Intensiv bewirtschaftete Hybridpappelflächen sind hingegen aufgrund der geringeren Nahrungsverfügbarkeit, vor allem aber magels geeigneter Nistbäume von vergleichsweise geringer Bedeutung.
Eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen könnte durch größere unbewirtschaftete Waldflächen sowie durch eine Extensivierung der Waldbewirtschaftung erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit ist die schrittweise Auspflanzung heimischer Baumarten inmitten der Plantagen. Diese einzeln oder in Gruppen gepflanzten „Brutbäume von Morgen“ sollten bei Fällung der Forstkulturen als Überhälter im Bestand belassen bleiben. 

8. Silberreiher (Egretta garzetta)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Populationsgröße im Projektgebiet: 1-5 Brutpaare. 
Gefährdungsgrad: gefährdet, obwohl eine mehr oder weniger stabile Population besteht. Grund: Die Brutpopulation ist sehr klein und mangels seichter Gewässer und temporärer Feuchtgebiete sowie der starken Beunruhigung durch Menschen auf eine einzige Kolonie beschränkt. 
Der Silberreiher nistet im Projektgebiet nur an einer einzigen Stelle. Sofortige Schutzmaßnahmen scheinen aufgrund des sehr kleinen Brutbestandes (1-5 Paare) dringend notwendig. Im 20. Jahrhundert gab es auf unzugänglichen Inseln mehrere „gemischte“ Kolonien, die sich aus mehreren Kolonienbrütern zusammensetzten. Die wichtigsten Nahrungsflächen während der Brutzeit sind die großen Seitenarme mit seichten Sand- und Schotterufern und spärlicher Vegetation. Derzeit werden gerade diese Lebensräume rücksichtslos zerstört, vor allem durch das Ausbaggern des Strombettes und andere Regulierungsmaßnahmen. Zusätzlich beeinträchtigt die gedrosselte Fliessdynamik in einigen Abschnitten des Altarmsystems. Das ohnehin limitierende Angebot an Nistmöglichkeiten wird durch die starke Beunruhigung durch Menschen weiter verschärft. Die Schaffung von Flachwasserzonen und seichter Gewässer scheint derzeit eine prioritäre Schutzmaßnahme. 

9. Seeadler (Haliaeetus albicilla)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Populationsgröße im Projektgebiet: 6-7 Brutpaare. 
Brutvogel, Überwinterer. 
Gefährdungsgrad: gefährdet. 
Aufgrund der geringen Populationsdichte und der geringen Vermehrungsrate ist der Seeadler besonders exponiert gegenüber verschiedenen negativen Einflüssen. So verliefen beipielsweise im Jahre 2007 die Brutversuche großteils erfolglos. Neben der Fortsetzung des Monitorings und der Einschränkung der forstwirtschaftlichen Tätigkeit im unmittelbaren Horstbereich ist eine Verbesserung der Lebensraumqualität sowie des Nahrungsangebotes anzustreben. 

10. Zwergrohrdommel (Ixobrychus minutus)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 50 Brutpaare. 
Brut- und Zugvogel. Gefährdungsgrad: ungefährdet
Obwohl einige bedeutende Brutplätze der Großen Rohrdommel durch die Abtrennung größerer Seitenarme vom Hauptstrom zerstört wurden, konnte diese Art neu entstandene Ausgleichslebensräume besiedeln. 

11. Schwarzmilan (Milvus migrans)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Die Populationsgröße im Projektgebiet: 2 - 4 Brutpaare (2008-2009). 
Brut- und Zugvogel. 
Gefährdungsgrad: stark gefährdet. 
In den Jahren 1980 bis 1990 brüteten im Projektgebiet noch rund 26 Paare, doch das zunehmend eingeschränkte Brutplatz- und Nahrungsangebot sowie der hohe menschliche Störungseinfluss u.a.m führten zu einem dramatischen Bestandseinbruch. 

12. Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 100 Brutpaare. 
Brut- und Zugvogel. 
Gefährdungsgrad: gefährdet; zur Zeit gibt es drei Brutkolonien. 
Die Zerstörung der Altarme und ähnlicher Feuchtgebiete (aufgrund der veränderten Flussdynamik) stellt einen Hauptfaktor für den Rückgang der Populationsgröße des Nachtreihers und der Kolonien dar. Weiters besteht ein Mangel an geeigneten Futterplätzen. Im 20. Jahrhundert bestanden im Projektgebiet noch mehrere und deutlich größere Brutkolonien, doch scheint der Nachtreiher extrem empfindlich auf das Absinken der Wasserstandes zu reagieren. Schutzmaßnahmen sollten vor allem auf eine Revitalisierung trockengefallener Altarme abzielen und so auch zu einer Verbesserung des Nahrungsangebotes (vorwiegend Fische) führen. Im Nahbereich von Brutkolonien ist der menschliche Störungseinfluss zu minimieren. 

13. Uferschwalbe (Riparia riparia)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang I. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 100-300 Brutpaare. 
Brut- und Zugvogel. 
Gefährdungsgrad: gefährdet. 
Die Brutmöglichkeiten sind für die Uferschwalbe aufgrund der Uferbefestigungen am Hauptstrom und an den Seitenarmen sowie durch die geringe Wasserdynamik (im Altarmsystems entstehen keine neue Steilufer mehr) stark eingeschränkt. In der Vergangenheit gab es entlang der Donau große Brutkolonien. Trotz eines ausreichenden Nahrungsangebotes ist heute das Vorkommen der Uferschwalbe und ihrer Kolonien auf ein Minimum beschränkt. Der Großteil der potentiell geeigneten Brutplätze (Steilufer) ist mit Wasserbausteinen verbaut und die geringe Fließdynamik bewirkt, dass neue Steilufer sogar an den unregulierrten Uferabschnitten der Seitenarme nur ausnahmsweise enstehen können.

14. Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang II/2. 
Populationsgröße im Projektgebiet: 200 Brutpaare. 
Brutvogel. 
Gefährdungsgrad: ungefährdet. 
Die Flussseeschwalbe brütet auf einigen Inseln im Stausee Hru?ovska zdr?. Diese werden regelmäßig gepflegt, um die Nistmöglichkeiten für die Flussseeschwalbe günstig zu gestalten. Ein weiterer Schritt sollte in der Verbesserung des Nahrungsangebotes liegen.
Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts brütete sie an den Schotterbänken und –inseln am Hauptstrom und in seinen Seitenarmen. Aktuell ist das Brutvorkommen weitgehend auf künstliche Wasserflächen konzentriert. Die Revitalisierung natürlicher Brutplätze ist anzustreben. Mögliche Lösungsansätze übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des LIFE+ Projektes; dieses Projekt leistet jedoch durch die Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Flussseeschwalbe einen Beitrag zum Schutz dieser Art.

15. Rotschenkel (Tringa totanus)
Vogelschutzrichtlinie: Anhang II/2. 
Geschätzte Populationsgröße im Projektgebiet: 5 Paare. 
Brutvogel. 
Gefährdungsgrad: stark gefährdet. 
Ursprünglich nistete der Rotschenkel auf seichten, offenen und sumpfigen Flächen entlang der Flüsse. Diese sind im Projektgebiet großteils zerstört und die Brutvorkommen des Rotschenkels konzentrieren sich heute meist auf Biotope aus Menschenhand (beispielsweise am Stausee Hru?ovska zdr?). Infolge der fortschreitenden Sukkzession könnte auch dieser sekundäre Brutplatz verloren gehen und daher kommt der Wiederherstellung der ursprünglichen Brutplätze hohe Bedeutung zu.